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Neuer allgemeiner Umsatzsteuersatz von 19% zum 01.Januar 2007Im Zusammenhang mit der USt-Erhöhung zum Jahreswechsel 2006/2007 ergeben sich einige Fragen im Zusammenhang mit unserer Software. Wir wollen daher einige Punkte erläutern, die sich durch die Steuererhöhung in der täglichen Praxis ergeben. Alle Ausführungen beziehen sich auf den Master-Stand 01/2007 (Ihren Master-Stand sehen Sie nach der Anmeldung am System im Startbild). AuftragsverwaltungGemäß den Bestimmungen des UStG gilt der Tag der Leistungserbringung bzw.
Lieferung für die Feststellung des USt-Satzes, nicht der Tag der
Rechnungslegung. Wird noch in 2006 eine Leistung fakturiert, die erst im Jahr 2007 erbracht
wird und daher den neuen USt-Satz von 19% erhalten soll, muss dies dem System
bekannt gegeben werden. In diesem Fall setzen Sie bei der Auftragserfassung im
einfachsten Fall einen Liefer-Fixtermin mit Datum in 2007. Für Sammelrechnungen gilt ein allgemeines Verbot der
"Vermischung" von unterschiedlichen Steuersätzen. Hat ein Kunde
sowohl Lieferscheine mit altem als auch mit neuem Steuersatz, können diese
nicht gemeinsam abgerechnet werden. Es werden hier zwei Rechnungen vom System
erstellt, wobei die Lieferscheine mit gleichem Steuersatz zusammengefasst
werden. Für das Druckprogramm für alle Belege gilt allgemein folgende Logik, den Steuersatz zu ermitteln:
Darüber hinaus gibt es noch zwei Sonderfälle:
Für alle Programm-Versionen vor dem Master-Stand 01/2007 gilt eine
abweichende Regel. Hier bestimmte das Auftragsdatum den MWSt-Satz. Bei dieser
vereinfachten Logik trat allerdings das Problem auf, das das Auftragsdatum
gleichzeitig auch als Stichtag zur Preisermittlung gilt, so dass eventuell neue
Preise angewendet werden. Hinweis: Am ersten Arbeitstag im neuen Jahr muss noch der USt-Satz im Firmenstamm geändert werden. Hierzu müssen Sie im Firmenstamm der Auftragsverwaltung auf Seite 7 des Dialoges das Feld "MWSt-Satz #1" auf 19% ändern. Diese Angabe hat zwar keine Auswirkung auf die Rechnungslegung. In der Preisschnellauskunft kann aber für Endverbraucher der Preis einschl. MWSt angezeigt werden - hierfür benötigen Sie die Angabe im Firmenstamm.
FinanzbuchhaltungBei allen manuell erfassten Belegen in der FiBu bleibt es bei der bekannten
Regel, dass das MWSt-Datum den Steuersatz bestimmt.
Es ist nicht nötig, neue Steuerkonten, Erlöskonten oder ähnliches einzurichten. Wie schon in der Vergangenheit, führt das System intern Unterkonten für die verschiedenen Steuersätze, so dass für Sie keine weiteren Arbeiten anfallen. WYM TelemodulDas WYM Telemodul zur Datenübermittlung an die Finanzbuchhaltung wird an die neuen Formulare und Kennziffern angepasst. Nach Fertigstellung kann die neue Version automatisch per Internet - Download bezogen werden. Sie werden -wie gewohnt- beim nächsten Programmstart über das Vorliegen einer neuen Version informiert. |
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