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Die Umsatzsteuer - Voranmeldung 2005 Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für 2005 sieht im Bereich des §13b zahlreiche neue Schlüsselziffern vor. Gleichzeitig sind die bisherigen Schlüsselziffern dieses Bereiches entfallen. Hieraus ergeben sich einige Anforderungen an die WYM-FiBu sowohl im Blick auf die Schlüsselung der Stammdaten im Sachkonto als auch auf die Verfahrensweise in der Belegbuchung. Entfallen sind die bisherigen Schlüsselziffern auf Seite 2 der Voranmeldung
im Bereich "Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach
§13b Abs. 2 UStG schuldet". Bitte beachten Sie: Konten mit diesen Grundschlüsseln dürfen in 2005 nicht länger bebucht werden ! Der Sachbereich trägt nun die Bezeichnung "Umsätze, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 2 UStG geschuldet wird" und besteht aus drei Teilen:
Im Gegensatz zum Verfahren in 2004 kann die Steuer nicht mehr errechnet werden, da keine Aufteilung mehr nach den unterschiedlichen Steuersätzen erfolgt. Dies hat zur Folge, dass Sie bei derartigen Belegen zukünftig die Steuer ermitteln und buchen müssen ! Näheres zu diesem Thema finden Sie weiter unten. Das Formular für 2005 beinhaltet nun auch ein Feld für die Erlöse, die auf Grund des §13b steuerfrei bleiben, weil der Leistungsempfänger sich um diese Steuer kümmern muss. Hierfür ist auf Seite 1 des Formulars eine neue Zeile mit Schlüsselziffer 60 vorgesehen: "Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des §13b... für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet".
Ansicht des USt-Formulars 2005 Seite 1 Seite 2
Welche Sachkonten werden in 2005 benötigt und wie sind diese zu schlüsseln ? 1. Fall: Es werden Rechnungen erstellt, die steuerfrei bleiben, weil der Leistungsempfänger auf Grund des 13b die Steuer schuldet
2. Fall: Sie erhalten eine Rechnung ohne Steuerausweis, weil Sie als Leistungsempfänger die Steuer schulden.
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