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Die Auswirkungen der neuen Vorschriften des ElektroG zum 24.03.2006. In vielen Bereichen fallen nunmehr Zuschläge zu den bisherigen Einkaufspreisen an (Beispiel: Leuchtmittel 0,22 € p. Stück). Diese Zuschläge stellen dem Grunde nach nichts weiter als eine profane Preiserhöhung dar, sie können daher auch in unserer Software als solche betrachtet werden. Innerhalb der Software werden diese Aufschläge durch zwei unterschiedliche Vorgehensweisen abgebildet: Zum Einen kann der EKP des Artikels entsprechend erhöht werden, um dann durch die bislang übliche Kalkulation diese Preiserhöhung an den Abnehmer durchzureichen. Zum Anderen kann der Zuschlag aber auch separat ausgewiesen werden, in diesem Falle ändert sich natürlich nichts an den Einkaufspreisen. Variante A: Preiserhöhung Für diese Variante haben wir mehrere
Programme so modifiziert, dass Preisänderungen auch in absoluten Betragsangaben
möglich sind (Beispiel: Alle Leuchtmittel EKP um 0,22 € erhöhen). Hierzu
finden Sie über den Menüweg
Variante B: Zuschlagsberechnung Diese Methode arbeitet analog zur NE-Zuschlagsberechnung. Hierbei wird im Artikelstamm der Aufschlag festgelegt, der pro Preiseinheit anfällt. Um diese Methode zu verwenden, setzen Sie zunächst auf Seite 1 des
Artikelstamm-Dialoges das Börsen-Kennzeichen des Artikels auf "J".
In der Börsen-Tagestabelle wird einmalig für die Formel 8 ein Text vorgegeben, der bei Anwendung des Zuschlages in den Rechnungen ausgewiesen wird. Die restlichen Angaben in der Börsentagestabelle bleiben bei der Formel 8 ohne Bedeutung und können entfallen. Besonderheiten und Hinweise: Für den Fall, dass Sie eigentlich mit Aufschlägen nach NE-Formel 8 arbeiten und sich nun die Situation stellt, dass einzelne Kunden auf Grund Ihrer Konditionen und Preisfindung diesen Zuschlag nicht berechnet bekommen, kann im Kundenstamm für diese Kunden auf Seite 3 des Kundenstamm-Dialoges die WEEE-Zuschlagsberechnung abgestellt werden. Hierzu ist im Feld "Behandlung WEEE-Zuschlag" eine "1" zu setzen. Umgekehrt kann für einen Kunden mit aktiver Zuschlagsbehandlung (der Regelfall) im Kundenstamm auch ein erhöhter Zuschlag eingestellt werden. Blättern Sie hierfür auf Seite 6 und tragen Sie dort für die Formel 8 einen Wert ein. Beachten Sie bitte, dass dieser Wert stets als Prozentuale Erhöhung gilt. Wird hier als Vorgabe "10.0" eingetragen, wird jeder WEEE-Zuschlag, gleich ob er aus Artikeln mit festem Aufschlag oder mit einem Prozentualen Aufschlag stammt, um 10% erhöht berechnet und ausgewiesen.
Nicht möglich ist derzeit die Variante, dass ein Kunde zwar den WEEE-Aufschlag erhält, er diesen aber nicht "sieht", weil er in den VKP eingerechnet werden soll. Diese Vorgehensweise der versteckten Zuschläge ist zur Zeit auf Grund programmtechnischer Gegegebenheiten leider nicht möglich. |
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